Sie sind hier: Startseite > Versicherungen > Altersvorsorge > Basis-Rente Teil1

Basis-Rente Teil 1

Damit Ihre Versorgung von Anfang an wächst.
Für die Rentner von morgen ist die Gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Grundver- sorgung. Der gewohnte Lebensstandard ist damit nicht zu halten. Das Alterseinkünftegesetz ist die jüngste Maßnahme, die Altersvorsorge auf eine neue Basis zu stellen.

Niedrigere Steuern und höhere Grundfreibeträge sollen einen größeren finanziellen Spielraum für Erwerbstätige schaffen, damit mehr Geld für die private Altersvorsorge bleibt.

Die Basisversorgung
Der besondere Vorteil der Basisversorgung liegt in der steuerlichen Förderung: Sie können den Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 40.000 EUR (Ledige 20.000 EUR).
 Erst wenn Sie später in Rente gehen, wird Ihre Rente besteuert. Folgende Tabelle erläutert die Übergangsregelung:

Powered by CMSimple | Template: ge-webdesign.de | Login

nach oben