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Pflegeversicherung Privat

Selbst ist der Mensch

Aus dem Topf der Pflegeversicherung erhält man eine Leistung, wenn man voraussichtlich mindestens 6 Monate im erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedarf; bei egal welchen Pflegegrad reichen die Geldmittel oft nicht aus.

Wir wissen, dass der mit eingeschränkter Altagskompetenz bereits bei Einstufung ein Selbstbehalt bleibt. Aufzubringen ist dieser Selbstbehalt von der oft zu kleinen Rente.

Bevor das Sozialamt eintritt, wird bei den leiblichen Kindern abgefragt, inwieweit ein Dazusteuern im zumutbaren Rahmen erbracht werden kann. Davor kann sich das Kind mit Einkommen nicht entziehen. Hier haften die Kinder für Ihre Eltern.

Der Abschluss einer Pflegeversicherung in jungen Jahren schafft da Abhilfe; aber auch im "reifen" Alter mit bezahlbarem Beitrag lohnt die Überlegung, dem privaten Pflegeversicherungsantrag nachzukommen.

Viele Tarife ermöglichen einen Antrag auch mit einem hohen Alterseintritt z. B. Alter 64; Diese Versicherung kann man auch als "Erbschaftsausgleichversicherung" bezeichnen.

Denn eine privat greifende Versicherung in Form eines Pflegetagegeldes in Höhe von z. B. 30€/Tag bzw. 900€/Monat lässt das private Guthaben dort, wo es für ein Vererben gedacht ist;

die Relevanz ist durch den staatlichen Zuschuß des Pflege-Bahr bestätigt. Denn hier erreicht man mit dem Staat für einige Tarife eine jährliche Ersparnis von 60 € im Jahr. Die Erklärung, ob eine Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegebahr-Police erklärt Ihnen unser Team.

Der Beitrag beträgt in einem Beispiel-Tarif:

 

Mann 35 Jahre alt 5,90 € monatlich
Frau 35 Jahre alt 5,90 € monatlich

(Beispiel: Versicherer Deutschen Krankenversicherung / Tarif PEK)

Die aktuellen Erklärungenund wichtigen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Sozialgesetz XI (SGB XI).

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